Was ist "Abfall"? Anwendungsbereich und Gehalt der geltenden und zukünftigen Abfalldefinition nach europäischem und deutschem Recht.
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DE
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0943-383X
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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4
ZLB: Zs 4358-4
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Abstract
Da nationale und europäische Gesetzgeber unterschiedliche Abfalldefinitionen geschaffen haben, die nebeneinander Geltung beanspruchen versucht der Autor die Geltungsbereiche der verschiedenen Abfalldefinitionen gegeneinander abzugrenzen. Der Autor befaßt sich in seinem Artikel mit den Abfallbegriffen des geltenden Abfallgesetzes 1986, des ab Oktober 1996 zur Anwendung kommenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der unmittelbar in Deutschland geltenden EG-Abfallverbringungsverordnung und des deutschen Abfallverbringungsgesetzes, das der Ausführung der EG-Abfallverbringungversordnung dient. In seinem Fazit sieht der Autor auch nach 1996 keine hinreichende Harmonisierung gewährleistet, da eine vollständige Vereinbarkeit des Abfallbegriffs in KrW-/AbfG mit den EG-rechtlichen Vorgaben nicht vorliegt.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr.4
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S.169-175