Bauplanungsrecht. Antragsbefugnis für die Normenkontrolle bei Minderung des Verkehrswerts. Aussicht in die freie Landschaft. BVerwG, Beschluß vom 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, VGH München.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Die Auswirkungen, die die Errichtung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines Grundstücks auf dessen Verkehrswert haben, sind allein keine für die planerische Abwägung erheblichen Belange. Sie stellen deshalb auch keinen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erwartenden Nachteil im Sinne des Paragraphen 47 II Satz 1 VwGO dar. Vielmehr kommt es auf die von der neu zugelassenen Nutzung unmittelbar zu erwartenden tatsächlichen Beeinträchtigungen an. Im Interesse der Eigentümer von Wohngrundstücken, die Aussicht in eine bisher unbebaute Landschaft nicht durch die Errichtung von Gewerbebauten in etwa 300 Meter Entfernung beeinträchtigt zu bekommen, muß nicht als schützenswerter privater Belang in die Abwägung nach Paragraph 1 VI BauGB eingestellt werden. Soweit Leitsatz. Die Antragsteller wenden sich erfolglos gegen die Änderung der Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet, durch die eine Fläche von etwa 4 Hektar als Exklave aus dem Schutzgebiet ausgegliedert wird, um hierauf ein Gewerbegebiet ausweisen zu können.

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Baurecht

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S.499-501

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