Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Verwirkung nachbarlicher Abwehrrecht im Baurecht.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Nach einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen sollen materielle Abwehrrechte gegen ein genehmigtes Bauvorhaben auch bei längerer Untätigkeit des Nachbarn nicht verwirken, wenn der Bauherr die Baugenehmigung nicht im Vertrauen auf ein längere Zeit andauerndes Einverständnis des Nachbarn, sondern unabhängig von einem solchen Einverständnis in vollem Umfang ausgenutzt hat. Der Beitrag geht auf die möglichen Auswirkungen dieser Rechtsprechung ein. Zuvor werden einleitend grundsätzliche Bemerkungen zu Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen der Verwirkung gemacht. Im Ergebnis wird festgestellt, daß die Rechtsprechung als Voraussetzung der Verwirkung des Abwehrrechts zu Recht die Verknüpfung fordert der Nichtgeltendmachung, des Vertrauens des Bauherrn und der Errichtung des Bauwerks.

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Baurecht

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Nr.4

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S.493-499

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