Zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserteilung. Zugleich eine Anmerkung zum Beschluß des OVG Koblenz vom 13.9.1994.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1995
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0340-7489
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Indem bis auf Deponien Abfallbeseitigungs- und behandlungsanlagen aus dem Planfeststellungsverfahren herausgenommen und in das immissionsschutzrechtliche Verfahren überführt wurden, erhoffte sich der Gesetzgeber eine Verfahrensbeschleunigung durch den Wegfall der Standortalternativenprüfung. Die immissionsschutzrechtliche, gebundene, Erlaubnis bedeutet einen Rechtsanspruch des Antragstellers auf Genehmigung in einem Plangebiet, das die planungsrechtlichen Voraussetzungen nacvh der BauNVO erfüllt. Mit der Neufassung des Paragraphen 38 BauGB sollte gleichzeitig die Privilegierung gegenüber der Bauleitplanung erhalten werden. In einem Beschluß hat das OVG Koblenz dagegen ausgeführt, daß die immissionsschutzrechtliche Genehmigung versagt werden kann, wenn durch das Vorhaben Belange des Städtebaus in einer das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigenden Art und Weise nicht gewahrt werden. Indirekt wird damit wieder die Pflicht zur Standortalternativenprüfung unter Anwendung der dazu vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze eingeführt und damit eine Pflicht zur flächendeckenden Standortsuche begründet.
Description
Keywords
item.page.journal
Baurecht
item.page.issue
Nr.4
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.479-492