Zur Verfassungsmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0340-7489

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Gegen die 1993 als Dauerrecht in das Baugesetzbuch übernommene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme werden teilweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Argumentiert wird, es handle sich um ein Instrument zur Bodenverteilung an weite Kreise der Bevölkerung, für das der Bund keine Regelungskompetenz besitze. Die Abschöpfung von entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wenn anderen Bodeneigentümern die Wertsteigerungen zukommen. In der Auseinandersetzung mit diesen Bedenken gelangt der vorliegende Beitrag zu dem Ergebnis, daß die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verfassungskonform ist.

Description

Keywords

Journal

Baurecht

item.page.issue

Nr.4

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.473-479

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries