Zur Verfassungsmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme.

Neuhausen, Karl-Heinz
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1995

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DE

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Gegen die 1993 als Dauerrecht in das Baugesetzbuch übernommene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme werden teilweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Argumentiert wird, es handle sich um ein Instrument zur Bodenverteilung an weite Kreise der Bevölkerung, für das der Bund keine Regelungskompetenz besitze. Die Abschöpfung von entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wenn anderen Bodeneigentümern die Wertsteigerungen zukommen. In der Auseinandersetzung mit diesen Bedenken gelangt der vorliegende Beitrag zu dem Ergebnis, daß die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verfassungskonform ist.

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Baurecht

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Nr.4

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S.473-479

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