Umgang mit künstlichen Mineralfasern. Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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0935-7688

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IRB: Z 1747

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Abstract

Im Gegensatz zur Einstufung von anorganischen Faserstäuben bzw. künstlichen mineralischen Fasern sind in der Geschichte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beim Umgang mit faserhaltigen Erzeugnissen erst wenige Seiten beschrieben. Um so wichtiger sind Regelungen, die sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit faserhaltigen Produkten befassen. Neben den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit künstlichen Mineralfasern sind dies die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz), TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) und TRGS 521 (Faserstäube).

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Entsorgungs-Technik

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Nr.3

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S.33-37

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