Auswirkung veränderter Verhältnisse auf den Zweckverband als Freiverband.
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Date
1995
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DE
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0012-1363
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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Authors
Abstract
Zweckverbände werden als Institution der kommunalen Zusammenarbeit zur Erledigung freiwilliger Aufgaben als sogenannte Freiverbände gebildet. Kennzeichnend ist, daß sie Landesrecht unterliegen und daß eine Kündigung oder das Verlangen einer Satzungsänderung durch ein Mitglied auf hohe Hürden stößt. Meist ist eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich. Vor diesem Hintergrund und der dadurch bewirkten Scheu, sich zu Zweckverbänden zusammenzuschließen, untersucht der Beitrag, inwieweit sich nicht durch die Übertragung der im Privatrecht, zum Beispiel für die GmbH geltenden Regelungen ein Anspruch auf Satzungsänderung oder Kündigung ableiten läßt. Dabei spielen die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage und der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht eine wesentliche Rolle. Ergebnis ist, daß nach einer rechtsformübergreifenden verbandsrechtsspezifischen Ausprägung der Lehre vom Fortfall der Geschäftsgrundlage ein Anspruch des Mitglieds eines Zweckverbands gegenüber den übrigen Verbandsmitgliedern an Anpassung der Verbandssatzung an die veränderten Umstände besteht. Die Voraussetzungen ergeben sich im wesentlichen aus Paragraph 60 VwVfG. Ein Austrittsrecht besteht nur als ultima ratio, wenn der Konflikt nicht durch Satzungsanpassung gelöst werden kann.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr.13
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S.637-644