Die TA-Siedlungsabfall - eine lex-Müllverbrennung?
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Date
1995
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Publisher
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Authors
Abstract
Die am 1.6.1993 in Kraft getretene TA-Siedlungsabfall legt mit Grenzwerten für den Glühverlust und den Gehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff Anforderungen an die auf Hausmülldeponien, Deponieklasse II, abzulagernden Abfälle fest. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob damit eine thermische Vorbehandlung vorgeschrieben ist, welche Bindungswirkung die TA-Siedlungsabfall gegenüber Behörden und Gerichten entfaltet, wie sich andere Behandlungsverfahren in das Gegenüber von Regel und Ausnahme einordnen lassen und welchen Ermessensspielraum die Länder haben, wenn sie über Übergangsfristen, Restlaufzeiten und die Verweisung auf thermische Behandlungskapazitäten in anderen Regionen zu entscheiden haben. Ergebnis ist, daß die thermische Vorbehandlung als Stand der Technik durch die TA-Siedlungsabfall grundsätzlich festgeschrieben ist. Sie ist so gesehen eine lex-Müllverbrennung. Ausnahmen verlangen den schwer zu erbringenden Nachweis, daß alternative Behandlungsverfahren in Kombination mit der nachfolgenden Deponierung im Sinne der Definition des Stands der Technik nach TASi als praktisch geeignet angesehen werden können und die übergeordneten Zielsetzungen der TASi, insbesondere die Inertisierung, in gleicher Weise erfüllen können. Die bis zum Jahr 2005 laufenden Übergangsfristen können ausgeschöpft werden, wenn in der Region keine unter Umwelt- und Kostengesichtspunkten zumutbaren Möglichkeiten der Vorbehandlung bestehen.
Description
Keywords
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.5
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S.168-173