Vom Unternehmen Stadt mit Parkplanung zur Wohnstadt mit Landschaft.
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DE
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0005-688X
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IRB: Z 169
BBR: M 2837
BBR: M 2837
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Abstract
Frankfurt muss bewohnbar werden. Deshalb darf der Begriff Stadt nicht als Unternehmen definiert werden, sondern als schutzwürdiger Lebensraum. Der Autor erläutert das anhand (s)eines Grünplans, der seit langem in praktikablen Details vorliegt, von offizieller und kompetenter Seite längst anerkannt, aber ignoriert, missverstanden und in seiner Effizienz geschwächt wurde. In diesem Zusammenhang spielt auch der Park als kulturelle Anlage eine Rolle, die sich allerdings als erklärungsbedürftig erwiesen hat: "der Park als etwas Abgegrenztes und eine Vision offener Grünräume schliessen sich gegenseitig aus".
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Das Bauzentrum
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Nr.3
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S.90-101 (12 S.)