Ausweg aus der Einbahnstraße. Zahlreiche Regelungen für Bauschuttrecycling in Vorbereitung.
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DE
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0935-7688
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IRB: Z 1747
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Abstract
Eine auf Stoffkreisläufe ausgerichtete Verwertung darf im Bauwesen nicht erst beim Abriß eines Gebäudes einsetzen. Bereits der Bauherr und der Architekt müssen bei der Planung recyclingfreundliche Materialien und Konstruktionsweisen wählen, damit beim Abriß eine sinnvolle Sortierung erreicht werden kann. Auflagen für private Bauherren müssen über das Bauordnungsrecht von den hierfür zuständigen Behörden ausgehen, während im Falle von Straßenaufbruchmaterialien die Vorgaben der Verkehrsbehörden auf Bundes- und Länderebene zu berücksichtigen sind. Die Verwertungsmöglichkeiten von Baustoffen, die in den letzten hundert Jahren eingesetzt wurden, liegen bei rund 60 %. Die Methode des selektiven Rückbaus wurde in Baden-Württemberg beim Abbruch eines ehemaligen Hotels erprobt, wobei unter bestimmten Randbedingungen die Wirtschaftlichkeit dieser Methode nachgewiesen werden konnte.
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Entsorgungs-Technik
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Nr.2
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S.27-29