Baurechtlicher Nachbarschutz aus Art. 14 Abs. I Satz 1 GG? Zur neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Schon lange ist umstritten, ob ein nachbarlicher Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben unmittelbar aus Artikel 14 Absatz I Satz 1 des Grundgesetzes hergeleitet werden kann. Während das Bundesverwaltungsgericht die Frage zunächst bejahte, war das Schrifttum von jeher geteilter Auffassung. Jetzt scheint auch das Bundesverwaltungsgericht eine andere Richtung einzuschlagen. In der Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dort vor allem im sogenannten Naßauskiesungsurteil, hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß einfaches Recht, in diesem Fall das Planungsrecht, Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen. Wesentliches Institut zur Bestimmung der Rechte von Bauherr und Nachbar ist das Rücksichtnahmegebot. Die rechtsdogmatische Fortentwicklung im Baurecht dürfte nach Auffassung des Verfassers Folgen auch für andere Rechtsbereiche, etwa das Bauordnungsrecht, Wegerecht oder Wasserrecht haben.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.9

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S.506-511

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