Bodenwerte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
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DE
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0341-2016
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IRB: Z 1501
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RE
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Abstract
Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist zum 01.10.1994 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Überleitung der besonderen Rechtsverhältnisse an Grundstücken in den neuen Bundesländern, wie diese nach dem Bodenrecht der früheren DDR an Grundstücken entstehen konnten und durch den Einigungsvertrag aufrechterhalten wurden, soweit sie im Einzelfall bestanden. Betroffen sind etwa 300000 Eigenheime, 90000 Wirtschaftsgebäude und rund 400000 Wohnungen. Im Zuge der Durchführung der Sachenrechtsbereinigung kommt es sehr erheblich auf Grundstückswerte an, wobei jeweils der Bodenwert im Vordergrund steht.
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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
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Nr.3
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S.18-23