Anpassung einer Altdeponie an die TA Abfall.

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0724-6870

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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

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Abstract

Nach 9 a Abs.2 AbfG mußten bestehende und betriebene ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen bis zum 31. Dezember 1990 der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die so angezeigten Anlagen genießen Bestandsschutz und dürfen weiterbetrieben werden. Jedoch sind sie unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an den Stand der Technik heranzuführen. Diese Heranführung kann durch nachträgliche Anordnungen gemäß 9 AbfG oder auch durch öffentlich-rechtliche Verträge gemäß 54 ff. VerwVerfG erfolgen. Am Standort der Deponie Ihlenberg hat der Betreiber die Vorgaben der TA Sonderabfall umgesetzt. In Jahresübersichten wird der Zusammenhang zwischen Sickerwassermengen und Ablagerungsverfahren dargestellt, ebenso der Zusammenhang zwischen Sickerwasserzusammensetzung und Inkrustation der Sickerrohre sowie Verfahren der Ablagerung und dem Auslaugverhalten des Deponiekörpers. Ferner werden Grundwasserbeschaffenheit und Deponieverhalten beobachtet.

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Entsorgungspraxis

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Nr.12

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S.34-40 (3 S.)

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