Abnahme der Restmülltonne ist Pflicht.

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0724-6870

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Für eine dauerhafte Bewältigung der Abfallentsorgung ist es erforderlich, daß alle Grundstückseigentümer an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen bleiben, um einerseits zu gewährleisten, daß jeglicher Hausmüll auch in den dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgt wird und die Verantwortung dafür nicht dem einzelnen überlassen bleibt, und um andererseits dies auch praktikabel und wirtschaftlich sicherstellen zu können. Eine Befreiung vom Anschlusszwang kommt nicht schon deshalb in Frage, weil die Restmüllmenge nach Aussortieren der Leichtstofffraktion im gelben Sack und nach Abspalten der organisch-vegetabilen Fraktion in der Biotonne oder auf dem Kompost so gering werden kann, daß einzelne Haushalte auf die sogenannte Restmülltonne nicht mehr angewiesen zu sein glauben.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Entsorgungspraxis

Ausgabe

Nr.12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.13

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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