Über die Schwierigkeiten, im Immissionsschutzrecht und im Bauplanungsrecht zu gemeinsamen Begriffen zu kommen.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht müssen in der täglichen Genehmigungspraxis in Einklang gebracht werden, obwohl sie ganz unterschiedliche Betrachtungsweisen und Bewertungen beinhalten. Die Genehmigungsfähigkeit von Betrieben und Anlagen wird nach der TA-Lärm in einem Verfahren geprüft, das sich von der Zulässigkeitsprüfung nach dem BauGB und der BauNVO grundlegend unterscheidet. So steht absoluten Schwellenwerten des Immissionsschutzrechts das Abwägungsgebot des Bauplanungsrechts gegenüber. Der Beitrag beschreibt die Konfliktfelder auf dem Gebiet des Lärmschutzes. Auf die Konsequenzen der in der Neufassung der TA-Lärm vorgesehenen Beurteilungspegel für die Zuordnung von Baugebieten zueinander wird ebenfalls eingegangen. Danach würde sich zum Beispiel in vielen Fällen eine starke Erweiterung der bisher nach Abstandserlaß NW vorgesehenen Schutzflächen ergeben. Ein Abschnitt ist dem Begriff der gebietstypischen und ortsüblichen Beeinträchtigungen und deren Bewertung gewidmet.

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Baurecht

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Nr.6

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S.713-725

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