Trassenpreissystem der Deutschen Bahn AG - eine erste kartellrechtliche und ökonomische Beurteilung.
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DE
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0020-9511
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ZLB: Zs 310-4
BBR: Z 153
IRB: Z 867
IFL: I 809
BBR: Z 153
IRB: Z 867
IFL: I 809
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Abstract
Ein zentrales Element der Bahnstrukturreform in Deutschland ist der Zugang zur Schieneninfrastruktur für Dritte. Insbesondere vor dem Hintergrund der Marktmachtproblematik und der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs wird das am 1. Juli 1994 veröffentlichte Trassenpreissystem der DB AG kartellrechtlich und ökonomisch analysiert. Als kartellrechtlich bedenklich ist der Mengenrabatt einzustufen, der de facto wie ein Gesamtumsatzrabatt wirkt. Der Vertragsfristigkeitenrabatt (Zeitstaffel) kann angesichts einer Einsparung an Transaktionskosten gerechtfertig sein, solange potentielle Trassennachfrager nicht beim Marktzutritt behindert werden. Vergleichsrechnungen zeigen, daß das Preisniveau insgesamt sehr hoch agesiedelt ist. Mängel aus ökonomischer Sichtweise liegen vor allem in der fehlenden Berücksichtigung von Preak-load pricing; die Durchschnittskostenkalkulation verhindert eine flexible Preissetzung sowohl bei besonders stark als auch schwach frequentierten Trassen.
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Journal
Internationales Verkehrswesen
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Nr.12
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S.704-712