Städtebauliche Verträge als Weg zu einer sozialgerechten Bodennutzung?

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Als Instrument zur beschleunigten Baulandbereitstellung stellt Paragraph 6 BauGB-MaßnahmenG den Abschluß eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Investor zur Verfügung. Er regelt die vom Investor zu übernehmenden Kosten für die Erschließung und Folgekosten. Der Verfasser wendet sich im vorliegenden Beitrag dagegen, in städtebaulichen Verträgen ein Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen aus Bodenwertsteigerungen zu sehen. Mit der Gemeinde steht dem Grundstückseigentümer trotz privatrechtlicher Vertragsform eben kein in seinen Entscheidungen freier Vertragspartner gegenüber. Hoheitsrechte können einerseits nicht verkauft werden, andererseits darf die Gemeinde sich keine Leistungen versprechen lassen, auf die sie gesetzlich keinen Anspruch hat. Das Koppelungsverbot, so der Schluß des Verfassers, verbietet mithin den Ersatz von Kosten und Aufwendungen über gesetzlich festgelegte Grenzen für den Erschließungs-, Umlegungs- und Planungsaufwand hinaus.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.18

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S.1048-1053

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