Fortentwicklung des Baugesetzbuchs. Zum Gesetzgebungsauftrag für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Nach der Novellierung des Baugesetzbuchs 1987 wurden in den Jahren 1990 bis 1993 eine Reihe weiterer Gesetze verabschiedet. Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit des Planungs-, Bau- und Städtebaurechts litten darunter. Erklärter Wille des Bundestags ist es, bis 1998 in einem novellierten Baugesetzbuch eine dann wieder einheitliche Rechtsgrundlage herzustellen. Bewährtes aus dem Wohnungsbauerleichterungsgesetz, dem Investitionserleichterungsgesetz und dem BauGB-Maßnahmengesetz soll dann übernommen werden. Ähnliches gilt für die bisher im Naturschutzrecht verankerte Eingriffs- und Ausgleichsregelung. Der Beitrag stellt nach einem einleitenden historischen Abriß die Ziele und den vorgesehenen Zeitablauf für die Novellierung vor. Der Forschungsbedarf wird umrissen. Es handelt sich um einen von mehreren Beiträgen, die anläßlich eines Symposiums Städtebaurecht 2000 zum dreißigjährigen Bestehen des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster erarbeitet wurden und im vorliegenden Heft enthalten sind.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.18

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S.1025-1033

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