Der Abstandserlaß - ein Instrument des vorbeugenden Immissionsschutzes? Als Planungsinstrument nur bedingt brauchbar.

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0005-8866

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IRB: Z 624

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Abstract

Die Anwendung der Abstandslisten zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes in der Bauleitplanung ist für die Flächennutzungsplanung nachweisbar ein großer Erfolg. Auch als Vorprüfinstrument bei der konkreten Bauleitplanung leistet die Abstandsliste hervorragende Dienste, da sie notwendige Einzeluntersuchungen und damit einen erhöhten Gutachtenaufwand bei der Erstellung der Bebauungspläne eingrenzen hilft. Als Planungsinstrument zur Gliederung eines Bebauungsplanes ist die Abstandsliste jedoch nur in wenigen Fällen. die gewissermaßen Idealcharakter haben, anwendbar. Für die meisten Planungsfälle unter Einbeziehung von industriellen oder gewerblichen Baugebieten führt die Abstandsliste zu zweifelhaften Ergebnissen und häufig nicht zur Lösung der städtebaulichen Konflikte.

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Beratende Ingenieure

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Nr.11

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S.42-45

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