Die Betriebspflicht von Flugplätzen. Rechtliche Grundlagen und "Kleinflieger-Problematik".

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

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Abstract

Voraussetzung jeglichen Luftverkehrs ist zum einen das in Paragraph 1 Abs. 1 LuftVG normierte Recht zur freien Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge. Zum anderen bedarf es einer entsprechenden rechtlichen Bodenorganisation. Im deutschen Luftrecht ist ein Flugplatzzwang normiert. Da die gesetzlich gewährte freie Benutzung des Luftraums, will sie nicht inhaltlos sein, Abflug- und Landemöglichkeiten auf Flugplätzen voraussetzt, gilt für Flug-platzhalter die sogenannte "Betriebspflicht". Eine Befreiung davon ist nur in eingeschränktem Maße möglich. Welche rechtlichen Probleme infolge der Schließung eines Verkehrsflughafens in Verbindung mit dem Ausschluß eines Teils der Allgemeinen Luftfahrt von einem neuen (Ersatz-) Verkehrsflughafen durch die Befreiung von der Betriebspflicht für dieses Flugverkehrssegment auftreten, wird anhand der Gerichtsentscheidungen zur "Kleinflieger-Problematik" auf dem Verkehrsflughafen München dargestellt.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr.15

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S.449-457

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