Bayerischer Verfassungsgerichtshof. BayVerfGH, Entscheidung vom 4.3.1994 Vf. 8-VI-93.

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Auffassung, das Betretungsrecht nach Artikel 21 I BayNatSchG werde durch die vom Eigentümer errichteten Einfriedungen nach Artikel 22 III Satz 2 BayNatSchG ohne Rücksicht darauf ausgeschlossen, ob der Eigentümer sein Grundstück zu recht für die Allgemeinheit gesperrt hat, ist aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Wahrung des Rechtsfriedens gerechtfertigt. Sie verletzt Artikel 141 III Satz 1 BV nicht. Leitsatz. Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts, welches das Betreten eines in einem eingezäunten Grundstück gelegenen Weihers untersagt, wurde zurückgewiesen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr.10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.305-306

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen