Schutzzweck und Drittbezogenheit von Amtspflichten im öffentlichen Baurecht.

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Der Schutzzweck einer Amtspflicht steckt den Rahmen dafür ab, welche Schadensfolgen bei Pflichtverletzung überhaupt ersatzfähig sind. Zu prüfen ist, ob die Schädigung sich innerhalb des Schutzzwecks der verletzten Amtspflicht verwirklicht hat. Dies entspricht der Frage nach dem Schutzbereich einer Norm, die von der Rechtsprechung bei unerlaubten Handlungen ganz allgemein gestellt wird. Innerhalb des so abgesteckten Schutzbereichs kommt es darauf an, ob der Geschädigte auch geschützter Dritter im Sinn von Paragraph 839 BGB ist. Der Beitrag stellt dar, wie dieser Prüfansatz in der neueren Rechtsprechung des BGH zum öffentlich Baurecht seinen Niederschlag gefunden hat.

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

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S.8-11

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