Pflanzenbeetkläranlagen.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Rund 70 Prozent Phosphor und 90 Prozent Nitrat macht die Nährstoffelemination aus. Diese Aufgaben übernehmen bestimmte Arten von Repositionspflanzen in der Pflanzenbeetkläranlage. Zu Einsatzbereich, Planung und Bau solcher Anlagen informiert dieser Beitrag, der darüber hinaus wichtige Hinweise auf weitere anstehende Aufgaben, lösbar mit Hilfe der Pflanzen, gibt. Die Bemessung der Kläranlage erfolgt nach den Richtlinien der ATV H 262, zuzüglich weiterer Zuschläge für den Winterbetrieb, der Vorreinigungsart des Abwassers und der Bodenklasse. Bei 8 Kubikmeter Abwasser pro Tag wird für die Kleinkläranlagen nach DIN 4261.2 vorgegangen. Pflanzenbeetkläranlagen sind offiziell seitens der Behörden bisher nicht anerkannt mit Ausnahme von Hessen. Durch die Vorschrift ATV H 262 als Hinweisblatt wurde für den Genehmigungsablauf ein gewisser Spielraum geschaffen. Für Industrie und Kommunen bietet sich als 3. Reinigungsstufe die Pflanzenbeetkläranlage an, um Restkonzentrationen bestimmter Schadstoffe zu klären.
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Landschaftsarchitektur
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Nr.2
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S.52-53