Naturnahes Verfahren zur Abwasserbehandlung - die Pflanzenkläranlage.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Nachklärteiche und Pflanzenkläranlagen fallen unter die Rubrik einer biologischen Nachbehandlung von Abwasser, die in der Regel einer Einzelgenehmigung der Wasserbehörde bedarf und für die, je nach Bundesland, unterschiedliche gesetzliche Genehmigungsverordnungen existieren. Es wird auf die Genehmigungsproblematik und die mangelnde Akzeptanz solcher Anlagen sowie auf Erfahrungen des Verf. bei der Beratung, der Planung und der Bauleitung von Pflanzenkläranlagen eingegangen. Es werden 3 unterschiedliche Anlagentypen gebaut, die jedoch alle gemeinsame Komponenten haben. Welcher Anlagetyp zur Anwendung kommt, entscheidet in erster Linie das Gelände vor Ort bzw. das vorhandene Gefälle. In 2.Linie sind es erst die Finanzen.
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Landschaftsarchitektur
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Nr.2
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S.47-49