Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen. Abfallrechtliche Regelungen bedürfen noch der Feinarbeit.
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1994
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DE
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0005-8866
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IRB: Z 624
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Abstract
Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle wird im wesentlichen über die Abfallgesetze des Bundes und der Länder sowie über die technischen Regeln für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungsoder Instandsetzungsarbeiten TRGS 519" geregelt. Für eine bundeseinheitliche Interpretation der abfallrechtlichen Vorschriften wurde von der "Länderarbeitsgemeinschaft Abfall" das LAGAMerkblatt "Entsorgung asbesthalltiger Abfälle" 1990 verabschiedet. Dieses wurde jedoch noch nicht in allen Bundesländern verbindlich eingeführt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen eine Vielzahl von rechtlichen Problemen auftreten, die weder über die abfallrechtliche Schiene bzw. über das LAGA-Merkblatt noch über die Vorschriften des Arbeitsrechtes (TRGS 517 und TRGS 519) gelöst werden konnten. So bestehen weiterhin Unsicherheiten bei den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften, Deponiebetreibern, Asbestentsorgungsunternehmen sowie bei den betroffenen Sanierungsfirmen.
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Beratende Ingenieure
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Nr.10
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S.34-38
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Abfall , Asbest , Entsorgung , Schadstoff , Abfallrecht , Regelung , Bund , Bundesland , Landkreis , Verfahren