Wie wird Organisationsverschulden bei HGW ausgeschlossen?
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0341-0323
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 5913-4
IRB: Z 335
BBR: Z 227
TIB: ZS 4263E
IRB: Z 335
BBR: Z 227
TIB: ZS 4263E
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Unternehmer hat die Pflicht, die allgemeinen Aufsichtsanweisungen selbst zu treffen und die allgemeine Oberaufsicht selbst auszuüben. Bei besonders hoher Gefährdungsmöglichkeit müssen sich die Anweisungen der Unternehmensleitung auch darauf erstrecken, wer von den Betriebsangehörigen als Vertreter geeignet ist und eingesetzt werden soll, sowie welche zusätzlichen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Andernfalls trifft den Unternehmer der Vorwurf des Organisationsverschuldens. Der Aufsatz legt dar, wie bei der Hamburger Gaswerke GmbH (HGW) diesem Vorwurf bereits im Vorfeld begegnet wird.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Deliwa-Zeitschrift
Ausgabe
Nr.6
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Seiten
S.272-274