Umweltmanagementsysteme nach EU-Öko-Audit-Verordnung. Kein Handlungsbedarf für eine Rechtssetzung aus dem Brüsseler Paragraphendschungel.

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0005-8866

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IRB: Z 624

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Abstract

Mit der am 29.Juni 1993 von der Kommission der EU verabschiedeten Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung liegt ein Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes vor.Die kurz als EU-Öko-Audit-Verordnung bezeichnete Rechtssetzung hat unmittelbare Wirkung im bundesdeutschen Recht.Die Umsetzung der EU-Verordnung stößt derzeit noch auf zahlreiche Vorbehalte, die aber bei näherer Betrachtung der EU-Verordnung und der Chancen bei Einführung des Öko-Audits als unbegründet zurückzuweisen sind.Ein Öko-Audit ist und sollte bezahlbar sein.Hierfür sind entsprechende handhabbare Leitlinien z.B. mittels gestufter branchenspezifischer Checklisten als Bausteine und eine Auditplanung notwendige Hilfsmittel, wie sie im vorliegenden Beitrag exemplarisch benannt sind.

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Beratende Ingenieure

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Nr.6

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S.24-26,28-30

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