Aufteilungspläne nach dem WEG in der Praxis.

Sertl, Monika
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1994

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DE

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0012-1215

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IRB: Z 801BW

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Abstract

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht die Bildung von Sondereigentum an Wohnungen und durchbricht den Grundsatz, daß Gebäude und Grundstück rechtlich eine Einheit bilden. Sondereigentum ist demnach ein besonderes, aber echtes Eigentumsrecht.

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Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.)

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Nr.6

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S.964-968

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