Bauplanungsrecht - Erleichterte Zulassung von Außenbereichsvorhaben. § 35 Abs.4 Satz 1 Nr.4 BauGB. Bundesverwaltungsgericht, Beschuß vom 18. Oktober 1993 - 4 B 160.93 -OVG Schleswig.

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DE

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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RE

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Zusammenfassung

Die erleichterte Zulassung eines Außenbereichsvorhabens nach Paragraph 35 IV Satz 1 Nr.4 BauGB ist nicht auf unwesentliche Änderungen oder Nutzungsänderungen beschränkt. Ausgeschlossen sind indes Veränderungen, die einer Neuerrichtung oder Erweiterung im Sinne des Paragraphen 35 IV Satz 1 Nr.2,3,5 und 6 BauGB gleichkommen. Leitsatz. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Revisionsgericht getroffene Feststellung, bei dem hier anstelle eines ehemaligen Jägerhauses errichteten Ferienhauses handele es sich um einen Neubau nicht beanstandet. Im übrigen habe die Rechtssache nicht die grundsätzliche Bedeutung, die Voraussetzung einer auf Paragraph 132 II Nr.1 und 2 VwGO gestützten Beschwerde sei. Eine Divergenz zu der seitherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehe nicht. Wird in der Begründung ausgeführt. (wb)

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Schlagwörter

Zeitschrift

Baurecht

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Nr.1

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Seiten

S.83-85

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