Bauplanungsrecht - Begrenzung der Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude. § 9 Abs.1 Nr.6 BauGB. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.9.1993 - 8 S 1676/92.

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1994

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DE

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Um zu verhindern, daß sich der Charakter eines bisher nur mit Einfamilienhäusern bebauten, als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Plangebiets durch das Hinzukommen von Mehrfamilienhäusern ändert, kann die Gemeinde gemäß Paragraph 9 I Nr.6 BauGB die höchstzulässige Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude auf zwei begrenzen. Leitsatz. Im vorliegenden Fall wandte sich der Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gegen eine Planänderung. Diese sah in dem bereits weitgehend mit Einfamilienhäusern bebauten Gebiet die Begrenzung der Zahl der Wohnungen auf zwei je Gebäude vor. Der Normenkontrollantrag war im Kern damit begründet, die Gemeinde verfolge einen unzulässigen Milieuschutz, verkenne im übrigen den im übrigen den in Paragraph 1 BauGB-MaßnG verankerten Vorrang, Wohnraum zu schaffen und habe im übrigen das Abwägungsgebot verletzt. Der Antrag wurde abgewiesen. In der Begründung wird unter anderem ausgeführt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes wird durch die allgemeine Zweckbestimmung der in der BauNVO genannten Gebiete nicht erschöpfend bestimmt. Der Charakter eines Wohngebiets kann dementsprechend auch durch die Zahl der Wohnungen in den Häusern mitbestimmt sein. (wb)

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Baurecht

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Nr.1

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S.79-80

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