Probleme des § 22 BauGB, insbesondere der sogenannten "Fremdenverkehrs-Dienstbarkeit".
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0522-5337
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
ZLB: Zs 987-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Beitrag befaßt sich mit den erforderlichen Schritten zur Anwendung des Paragraphen 22 BauGB, das sind Verordnungsermächtigung, Satzungserlaß, Verwaltungsakt.Durch diese Vorschrift kann der Bildung von Zweitwohnungen in Fremdenverkehrsgemeinden vorgebeugt werden.Ferner werden die Möglichkeiten zur konsensualen Lösung auftretender Konflikte erörtert.Hierzu bietet sich vor allem die Bestellung einer sogenannten Fremdenverkehrs-Dienstbarkeit an, mittels derer grundbuchrechtlich gesichert werden kann, daß das betreffende Gebäude nur für Zwecke des Fremdenverkehrs genutzt wird.Im Zusammenhang mit dieser Dienstbarkeit werden Fragen des Zusammenwirkens von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten untersucht.(-z-)
Description
Keywords
Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
item.page.issue
Nr.13
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.385-392