Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Eine Erleichterung für die Ansiedlung von Abfallentsorgungsanlagen.
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DE
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0522-5337
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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
ZLB: Zs 987-4
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Abstract
Mit Novellierung des Abfallgesetzes sind seit dem 1. 5. 1993 alle Abfallentsorgungsanlagen außer Deponien nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes zuzulassen. Damit werden Alternativenprüfungen hinsichtlich Standort und Technik sowie die Prüfung der Planrechtfertigung entbehrlich, der Antragsteller hat einen Anspruch auf Genehmigung. Mit den in das BImSchG wie in das ROG für die einzelnen Verfahrensschritte eingeführten Fristen ist eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erwarten, sobald die personellen Kapazitäten der damit befaßten Behörden darauf abgestimmt sind. Die Möglichkeit eines Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren stellt ein weiteres Element zur Straffung der Zulassungsverfahren dar.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr.5
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S.137-140