Standortwahl bei Müllverbrennungsanlagen.Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Kriterien.
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Date
1994
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DE
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0522-5337
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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
ZLB: Zs 987-4
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Abstract
Mit dem Inkraftreten des novellierten Abfallgesetzes im Jahre 1986 haben Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung Vorrang vor der Abfallentsorgung erhalten.Diese Rangfolge wird auch in dem im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz beibehalten.Die dennoch verbleibenden Abfälle müssen einer geordneten Entsorgung, z.B. durch Verbrennung, zugeführt werden.Bei der Festlegung von Standorten für Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere Müllverbrennungsanlagen, kommt der Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen eine zentrale Bedeutung im Rahmen des anschließenden Planfeststellungsoder Genehmigungsverfahrens zu. u 6 Abs. 1 AbfG schreibt vor, daß die Länder die Abfallentsorgungspläne aufzustellen haben.Dazu sind in den entsprechenden Abfallgesetzen der Länder Bestimmungen enthalten.Um die langen Zeiträume bis zur Errichtung und zum Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen zu verkürzen, hat der Gesetzgeber 1993 das Investitionserleichterungsund Wohnbaulandgesetz verabschiedet.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr.5
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S.129-137