"Gerecht ist, was gefällt"? Architektur im Spannungsfeld von Politik, Rechtsprechung und Autonomie.
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CH
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Zürich
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ZLB: Zs 3796-4
IRB: Z 34
IRB: Z 34
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Abstract
Erste Verunstaltungsverbote sind vor rund hundert Jahren im Rahmen wohlfahrtspolitischer Massnahmen entstanden, um die negativen Folgen einer schrankenlosen Industrialisierung abzuwehren. Bis heute stehen die Formen und Inhalte ästhetischer Vorschriften - die richterlichen Urteile wie die Gutachten der Expertengremien - im Spannungsfeld von politischen Interessen und den Ansprüchen auf die Autonomie der Disziplin. Inzwischen haben sich die kulturellen Rahmenbedingungen wie die urbane Ikonographie und ihre Perzeption in dem Masse verändert, dass sich die Frage stellt, ob die noch heute angewendeten juristischen Urteile und architekonischen Wertungen überholt sind. (-z-)
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Werk, Bauen + Wohnen
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Nr.9
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S.31-35