Leere Kassen trüben das Geschäft. Abwasserreinigungs- und Behandlungsanlagen.

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1993

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DE

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0941-5041

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IRB: Z 1793

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Abstract

Die EG-Richtlinie "über die Behandlung kommunaler Abwässer" stellt das Abwasserrecht und die Abwassertechnik europaweit auf eine neue Basis: Für alle Städte und Gemeinden über 2.000 Einwohnergleichwerten (EGW) im Binnenland und über 10.000 EGW an der Küste wird die biologische Abwasserbehandlung Pflicht. Die weitergehende Abwasserreinigung zum Entzug der Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor schreibt die Richtlinie in sogenannten "empfindlichen Gebieten" vor. Dabei handelt es sich um Kommunen im Bereich eutrophierungsgefährdeter Gewässer (Algenproblem), beispielsweise die Nordsee oder das Mittelmeer im Bereich der Adria. Auch die Einzugsgebiete aller Zuflüsse (u.a. der Elbe, Rhein, Maas) gehören dazu. In den "empfindlichen Gebieten" müssen Kanalisation und Kläranlagen von Städten mit über 10.000 EGW bis Ende 1998 fertiggestellt sein, in den übrigen - nicht empfindlichen - Gebieten bis zum Jahr 2000. Bis spätestens 2005 müssen auch kleinere Gemeinden mit entsprechenden Kläranlagen ausgerüstet sein. (-z-)

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Blick durch Wirtschaft und Umwelt

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Nr.4

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S.27-30

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