Das Verwendungsverbot im Bauplanungsrecht - § 9 Absatz 1 Nr.23 BauGB.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Mit Paragraph 9 I Nr.23 BauGB wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch Festsetzung im Bebauungsplan die Verwendung bestimmter Brennstoffe zu untersagen. Für die Gemeinden ergeben sich bei der Anwendung jedoch Schwierigkeiten. Nach einer Übersicht über die Entwicklungsgeschichte dieser Bestimmung im Gesetzgebungsverfahren wird deren Regelungsgehalt untersucht. Gefragt wird, in wieweit eine Bindung an die im Immissionsschutzrecht bestehenden Grenzwerte besteht. In diesem Zusammenhang wird auf die Problematik des vorbeugenden Umweltschutzes in der Bauleitplanung eingegangen. In Auszügen wird die neuere Rechtsprechung des BVerwG referiert. Die erkennbare Tendenz, den Gemeinden mehr Spielraum bei Festsetzungen einzuräumen, die einen vorbeugenden Umweltschutz bezwecken, führt allerdings auch dazu, daß eine Handlungspflicht der Gemeinden in Betracht zu ziehen ist. (wb)

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Baurecht

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Nr.6

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S.712-723

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