Zum Bodenschutz aufgrund der neugefaßten Vorschriften über die Luftreinhaltung.

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

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Abstract

Zentrale rechtliche Grundlage zum Schutz des Bodens vor Schadstoffeintrag durch Immissionen bildet, solange ein Bodenschutzgesetz des Bundes nicht erlassen ist, das Immissionsschutzrecht - und hier insbesondere das dem Vorsorgeprinzpi verpflichtete Recht der Luftreinhalteplanung. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die neugefaßten Vorschriften über die Luftreinhalteplanung einen effektiven immissionsschutzrechtlichen Bodenschutz ermöglichen. Die Untersuchung kommt insoweit zu positiven Einschätzungen, stellt aber auch erheblichen, weiterbestehenden Forschungsbedarf fest und beleuchtet das Verhältnis der Luftreinhalteplanung zu anderen Planungsformen. (-z-)

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr.4

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S.97-101

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