Gucklöcher für Öko-Kiebitze. Umsetzung der EG-Umweltinformationsrichtlinie.
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DE
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0722-5474
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IRB: Z 1674
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
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Abstract
Seit dem 1.Januar 1993 ist die Umweltinformationsrichtlinie der EG in Kraft.Mit ihr soll ein Jedermannsrecht auf umweltrelevante Informationen geschaffen werden. Anspruch und Wirklichkeit der EG-Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht in einem Gesetzentwurf werden kritisch diskutiert. Strittig ist, inwieweit es ein unmittelbares Akteneinsichtsrecht oder nur den Anspruch auf Information gibt. Der Kreis der zugangsverpflichteten Stellen - prinzipiell alle Behörden - wird bereits in der EG-Richtlinie eingeschränkt. So sind alle gesetzesvorbereitenden Stellen ausgenommen. Zur Umsetzung in deutsches Recht liegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Ihn prägt nach wie vor die Abneigung, eine über die Betroffenenbeteiligung hinausgehende Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen. (wb)
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AKP. Alternative Kommunalpolitik
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Nr.1
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S.45-49