Die Beziehung zwischen Eingriffsregelung und UVP.

Breuer, Wilhelm
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1992

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0323-3162

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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209

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Abstract

Das UVP-Gesetz hat keineswegs die Eingriffsregelung überflüssig gemacht. Vielmehr liefert die UVP im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung erst das Abwägungsmaterial, das an den Entscheidungskriterien der Eingriffsregelung zu messen ist. Das UVP-Gesetz ist maßgeblich auf die Eingriffsregelung angewiesen, um die Ergebnisse der UVP bei der Entscheidung materiell berücksichtigen zu können. Für die Vorhaben, die sowohl UVP- als auch eingriffsreglungspflichtig sind, hat das UVP-Gesetz hinsichtlich der Schutzgüter des Naturschutzes nichts geändert. So hat z.B. das UVP-Gesetz für die Untersuchung der vom jeweiligen Vorhaben betroffenen Naturschutzbelange gegenüber der geltenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung weder grundsätzliche Neuerungen noch Zusatzaufwand gebracht. (hg)

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Landschaftsarchitektur

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Nr.5

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S.42-43

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