Landschaftsplanung in der Landes- und Regionalplanung. Am Beispiel des Freistaates Sachsen.

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0323-3162

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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209

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Abstract

In den neuen Bundesländern besteht nach der Übernahme bundesdeutschen Rechts in der Landschaftsplanung die Chance, ökologischen Belangen schon auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung eine zentrale Funktion zuzumessen. Bereits 1989 hatte man in Sachsen erkannt, daß man im Zuge einer flächendeckenden Landschaftsplanung Vorranggebiete für verschiedenartige Nutzungen hätte ausweisen müssen. Es werden Vorgehensweisen und Sachstand der regionalen und landesplanerischen Landschaftsplanung in Sachsen erläutert. Vorgestellt wird das ökologische Konzept der Staatsregierung, dessen tragfähige Vorarbeiten, und der gegenwärtige Stand der Landschafts-, Regional- und Landesplanung. Problematisch für die verantwortungsvolle und chancenreiche Aufbauarbeit ist der Zeitdruck, die erforderliche zeitgleiche Arbeit in allen Planungsebenen im Gegenstromprinzip und vor allem die Unterbesetzung mit Fachkräften in den Verwaltungen und Planungsstellen. (hg)

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Landschaftsarchitektur

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Nr.5

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S.13-15

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