Querschnittsorientierte Landschaftsplanung. Die -örtlichen Erfordernisse- in Niedersachsen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DD

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0323-3162

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 20.12.1976 steht zur Novellierung an. Als eine wesentliche Fortentwicklung wurde damals die einführung des Eingriffsregelung, die Verursacherhaftung und die Verankerung der Landschaftsplanung gewertet. Es werden die Erfahrungen geschildert, die man in Niedersachsen insbesondere mit der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, bezogen auf die örtliche Landschaftsplanung, gemacht hat. Die Gemeinden arbeiten Landschaftspläne aus mit direktem Bezug auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Entscheidung dazu ist in Niedersachsen voll und ganz den Gemeinden überlassen. Vor dieser weitgehenden Selbstverantwortung ist es aufschlußreich, der Motivation nachzugehen, die einzelne Gemeinden in Niedersachsen zum Aufstellungsbeschluß veranlaßten. Wichtig für eine effektive Landschaftspflege ist die Bereitschaft zur systematischen Konfliktanalyse, die oft nicht publikumswirksam ist und daher von den Gemeindevertretern vermieden wird. (hg)

Description

Keywords

Journal

Landschaftsarchitektur

item.page.issue

Nr.5

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.10-12

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries