Garage für ehemaliges Bahnwärterhaus. BauGB §§ 29, 35 I Nr.5 und III. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.10.1991 - 5 S 1372/90.

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DE

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Die Nutzung eines ehemaligen Bahnwärterhauses als Wohngebäude bedarf einer Genehmigung der Nutzungsänderung. Die Genehmigung kann in der Regel nicht erteilt werden, weil die neue Nutzung öffentliche Belange im Sinne des Paragraphen 35 III BauGB beeinträchtigt. Da im vorliegenden Fall die Nutzungsänderung unzulässig ist, kann auch die Genehmigung einer Garage im Außenbereich nicht in Betracht kommen. Die Frage, ob eine Abbruchverfügung ergehen kann, war im Verfahren nicht zu entscheiden. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.10

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Seiten

S.387

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