Zur Notwendigkeit eines internationalen Umweltgerichtshofs. Zugleich eine Analyse der Staatenpraxis zum Internationalen Umwelthaftungsrecht und der Rechtsschutzmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2002/1022

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Abstract

Obwohl eine Vielzahl völkerrechtlicher Verträge, zwischenstaatlicher Vereinbarungen und internationaler Programme zur Verbesserung des internationalen Umweltschutzes existieren, ist die Staatengemeinschaft in Fragen der Staatenhaftung für grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen seit Jahrzehnten kaum weiter gekommen. Insbesondere in umweltvölkerrechtlichen Verträgen werden Haftungsregelungen bewusst ausgeklammert, weil viele Staaten sich weigern, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. In diese festgefahrene Situation kann nur mit den Mitteln des Völkergewohnheitsrechts, vor allem mit Hilfe der Judikatur eines internationalen Gerichtshofs, Bewegung gebracht werden. Durch die Gründung eines Internationalen Umweltgerichtshofs, der auch für Personen zugänglich sein muss, kann ein Instrument internationaler Rechtssetzung geschaffen werden, das zugleich der Verbesserung des Individualrechtsschutzes dient. Für dieses Vorhaben ist der Permanent Court of Arbitration in Den Haag die ideale Institution. difu

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322 S.

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Kölner Schriften zu Recht und Staat; 12