Die Wahlmöglichkeit zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der offenen Handelsgesellschaft für das Kleingewerbe.

Schüling
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Schüling

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DE

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Münster

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ZLB: 2001/2506

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Zusammenfassung

Am 1.7.1998 trat die Handelsrechtsreform in Kraft. Die damit einhergehende Reform des Kaufmannsbegriffs führte dazu, dass Kleingewerbetreibende nunmehr auch eine Personenhandelsgesellschaft (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) gründen können. Zuvor konnten Personengesellschaften, die auf den Betrieb eines Kleingewerbes gerichtet waren, nur in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben werden. Die Arbeit vergleicht daher die beiden Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und dir offenen Handelsgesellschaft im Hinblick auf ihre Eignung für Kleingewerbetreibende und dient damit als Entscheidungshilfe bei der Rechtsformwahl. difu

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202 S.

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