Das Recht der Berliner Verwaltung. Unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Bezüge.

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Berlin

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ZLB: 2002/1305

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Abstract

Der Stadtstaat Berlin weist eine von den Flächenländern stark abweichende organisatorische Struktur auf. Insbesondere gibt es keine Gemeinden, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten Berlins werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Der weiteren Vertiefung dienen zehn Übungsfälle. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt: Berlin als Stadtstaat, die Rechtsstellung der Bezirke, der Aufbau der Verwaltung, die Aufgabenverteilung, die Aufsicht, die Bezirksverfassung, das Finanz- und Haushaltswesen, das Recht der öffentlichen Einrichtungen. difu

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XVI, 255 S.

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