Die Beteiligtenstrafbarkeit von Hintermännern innerhalb von Organisationsstrukturen bei vollverantwortlich handelndem Werkzeug.
Shaker
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Shaker
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DE
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Aachen
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ZLB: 2000/3184
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DI
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Abstract
Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1994, in der es um die Strafbarkeit der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats der ehemaligen DDR hinsichtlich der Erschießung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze ging. In der Entscheidung wurden die Mitglieder des Verteidigungsrats als mittelbare Täter der Tötung eingestuft. Die vom Senat entwickelten Bedingungen sollen bei staatlichen, unternehmerischen oder geschäftsähnlichen Organisationsstrukturen und auch im Rahmen mafiaähnlich organisierter Verbrechen angewendet werden. Der Autor untersucht die Beteiligungsstrafbarkeit der Hintermänner innerhalb von Organisationsstrukturen, wobei sich die Studie auf vorsätzliche Erfolgsdelikte beschränkt. Zunächst wird zwischen Täterschaft und Teilnahme abgegrenzt und sodann zwischen den einzelnen Täterschaftsformen unterschieden. Um die Problematik der Beteiligtenstrafbarkeit innerhalb von Organisationsstrukturen zu verdeutlichen, werden Fallbeispiele aufgezeigt. kirs/difu
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169 S.
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