Die Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Nachsorgepflichten in der Insolvenz.

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Karlsruhe

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ZLB: 2001/2971

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DI

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Abstract

1990 sind erstmals Regelungen geschaffen worden, die sich auf die Zeit nach einer Betriebseinstellung einer immissionsschutzrechtlichen Anlage beziehen. Mit dem Immissionsschutzrecht als besonderem Ordnungsrecht und dem Insolvenzrecht sind zwei sehr unterschiedliche Rechtsgebiete in Einklang zu bringen. Ziel ist, die Nachbetriebsphase in der Insolvenz an der Schnittstelle von Immissionsschutzrecht und Insolvenzrecht auszuleuchten und Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen mögliche Probleme behoben werden können. Die Nachbetriebsphase in der Insolvenz wird aus der Sicht der Beteiligten begutachtet. Es folgt eine Untersuchung der Nachsorgepflichten des § 5 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz, bevor die Frage des Verhältnisses von Betriebseinstellung und Insolvenz betrachtet wird. Für drohende Umweltbeeinträchtigungen ist die Phase der Betriebseinstellung in besonderer Weise sehr sensibel z.B. durch Altlasten, die darauf zurückzuführen sind, dass Produktionsprozesse gewählt wurden, deren Umweltbelastung zum Zeitpunkt nicht oder kaum bekannt waren. Dazu kommt, dass der Schuldner, dem die finanziellen Mittel zur Erfüllung umweltrechtlicher Pflichten fehlen, meist auch kein Interesse an der Fortführung des Betriebs der Anlage hat. kirs/difu

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XXVIII, 292 S.

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Schriftenreihe Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Umweltschutz; 9