Der Übergang vom rheinischen Recht zu den Reichsjustizgesetzen am Beispiel des Landgerichtsbezirkes Bonn.

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Bonn

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ZLB: 2001/1925

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DI

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Abstract

Unter "rheinischem Recht" ist das Recht des Rheinlandes vom Anschluss des Rheinlands an Frankreich bis zum Inkrafttreten des BGB zu verstehen. Diese Untersuchung betrachtet zunächst das rheinische Recht und die Reichsjustizgesetze. Dabei wird die Entstehungsgeschichte der einzelnen Reichsjustizgesetze sowie die grundlegenden Prinzipien des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozessordnung der Strafprozessordnung und der Konkursordnung betrachtet. Bei der Frage des Übergangs nähert sich die Studie dann über die Übergangsregelungen der Reichsjustizgesetzgebung und die in der juristischen Literatur allgemein diskutierten Probleme. Unter Berücksichtigung des Einflusses der Reichsjustizgesetzgebung auf die Bonner Gerichte und ihr Echo in der Öffentlichkeit wird hierauf aufbauend anschließend anhand der Generalberichte des Präsidenten und Ersten Staatsanwaltes des Landgerichts Bonn und der Berichte der Amtsrichter des Landgerichtsbezirk Bonn die Umsetzung in der Gerichtspraxis untersucht. Schließlich wird der Frage der Gründe für den in Bonn zu verzeichnenden nahtlosen Übergang nachgegangen. kirs/difu

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XLVI, 254 S.

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