Der Gestellungsvertrag.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2001/406
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DI
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Abstract
Die Vertragsform des Gestellungsvertrags ist vorwiegend im sozialen Bereich bei der Bereitstellung von Krankenschwestern durch entsprechende Organisationen sowie im Zusammenhang mit der Privatisierung im öffentlichen Recht vertreten. Den Mitgliedsschwestern fehlen die Arbeitnehmereigenschaften, im privaten Bereich gibt es zwar andere Möglichkeiten, doch nur die Gestellungsverträge bieten eine rundum zufriedene Lösung, die den Interessen von Arbeitnehmern, Kommunen und Privaten Rechnung tragen. Der Gestellungsvertrag ist keiner speziellen Rechtsfigur zugeordnet sondern ist ein selbständiger privatrechtlicher Vertragstyp. Der Gesteller als juristische Person kann nicht Arbeitnehmer mit persönlicher Abhängigkeit sein. Folglich unterscheidet sich der Vertrag vom mittelbaren Arbeitsverhältnis. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen sämtliche arbeitsrechtliche Drei-Personen-Verhältnisse im Vergleich mit dem Gestellungsvertrag, wobei geprüft wird, ob er ein Unterfall einer dieser Rechtsbeziehungen ist oder ob er sich von diesem unterscheidet. Schließlich setzt sich das letzte Kapitel mit den Besonderheiten der betrieblichen Mitbestimmung bei Gestellungsverträgen auseinander. kirs/difu
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XXXIV, 129 S.