Europäisches Zulassungsrecht für Industrieanlagen. Die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und ihre Auswirkungen auf das Anlagenzulassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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ZLB: 2001/851

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Die Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung betrifft die wichtigsten industriellen, zumeist großtechnischen Anlagen in Deutschland. Wie kaum ein anderer Rechtsakt der EU wird sie wegen ihrer Forderung nach integriertem Umweltschutz erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Recht haben. Ziel der Richtlinie ist es, neben der gemeinsamen Bewertung der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden und einer sich an Umweltgesichtspunkten orientierenden Betrachtung des Produktionsprozesses, eine weitgehende Konzentration der behördlichen Genehmigung in einem Verfahren zu erreichen. In Deutschland ist integrierter Umweltschutz bisher eher Vision als Realität. Erforderlich ist der richtlinienkonforme Umbau bestehender Strukturen oder die Schaffung eines neuen Gesetzes. Beides stößt auf erhebliche praktische Probleme. difu

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XXIV, 257 S.

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Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht; 42